| Das Verfahren (OVG Münster, 5 A
699/08) hat eine richtungsweisende Bedeutung für Tierschützer, deren
bewegte und unbewegte Bilder zensiert werden. Betroffenen empfehlen die
Tierfreunde, sich in solchen Fällen auf das o.g. Verfahren zu berufen und
sich gerichtlich zur Wehr zu setzen – dem schließen wir uns an.
Weiterhin ist sind heute der Direktor und drei
Mitarbeiter des Magdeburger Zoos vom Amtsgericht Magdeburg zu jeweils 90
Tagessätzen Geldstrafe und zwei Jahren Bewährungszeit verurteilt worden,
weil sie drei Tigerbabys unter der Begründung eingeschläfert hatten,
dass die Tiere nicht reinrassig waren. Das Tierschutzgesetz fordert einen
vernünftigen Grund für das Töten eines Tieres. Auch wenn grundsätzlich
angezweifelt werden kann und soll, ob das massenweise Töten von Tieren
zur Lebensmittelgewinnung und für Tierversuche vernünftig ist, wurde
zumindest hier gerichtlich eine Grenze zu dem gezogen, was heutzutage noch
als vernünftig gelten kann.
Und schließlich ist wie berichtet vom
Oberlandesgericht Oldenburg die Nutzung des Siegels »Tiergerechte
Haltungsform« der World’s Poultry Science Association (WPSA) für Eier
aus Kleingruppenkäfigen als Verbrauchertäuschung erkannt worden. Es darf
damit – zumindest in der aktuellen Version – nicht mehr verwendet
werden.
An einem vierten Erfolg arbeiten wir momentan: Im
Rahmen unserer Strafanzeige
gegen einen Betreiber von Kleingruppenkäfigen hat
uns das Landesamt für Verbraucherschutz NRW bereits unsere Auffassung
bestätigt, dass die Eier ungenügend deklariert waren und somit nicht hätten
verkauft werden dürfen. Nun bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft
Münster Anklage wegen Verbrauchertäuschung erhebt. Wir bleiben dran! |