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  Drei juristische Erfolge für die Tiere

 
Die Polizei hatte dem Verein »die Tierfreunde« mehrfach verboten, Tierschutzfilme in Fußgängerzonen offen zu zeigen. Fünf Jahre dauerte ein Rechtsstreit, den die Tierfreunde in erster Instanz sogar verloren. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster aber entschieden, dass die Filme gezeigt werden dürfen – u.a. unter der Begründung, »dass ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers kein Belang ist, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen [der freien Meinungsäußerung] einschränken darf«...


Das Verfahren (OVG Münster, 5 A 699/08) hat eine richtungsweisende Bedeutung für Tierschützer, deren bewegte und unbewegte Bilder zensiert werden. Betroffenen empfehlen die Tierfreunde, sich in solchen Fällen auf das o.g. Verfahren zu berufen und sich gerichtlich zur Wehr zu setzen – dem schließen wir uns an.

Weiterhin ist sind heute der Direktor und drei Mitarbeiter des Magdeburger Zoos vom Amtsgericht Magdeburg zu jeweils 90 Tagessätzen Geldstrafe und zwei Jahren Bewährungszeit verurteilt worden, weil sie drei Tigerbabys unter der Begründung eingeschläfert hatten, dass die Tiere nicht reinrassig waren. Das Tierschutzgesetz fordert einen vernünftigen Grund für das Töten eines Tieres. Auch wenn grundsätzlich angezweifelt werden kann und soll, ob das massenweise Töten von Tieren zur Lebensmittelgewinnung und für Tierversuche vernünftig ist, wurde zumindest hier gerichtlich eine Grenze zu dem gezogen, was heutzutage noch als vernünftig gelten kann.

Und schließlich ist wie berichtet vom Oberlandesgericht Oldenburg die Nutzung des Siegels »Tiergerechte Haltungsform« der World’s Poultry Science Association (WPSA) für Eier aus Kleingruppenkäfigen als Verbrauchertäuschung erkannt worden. Es darf damit – zumindest in der aktuellen Version – nicht mehr verwendet werden.

An einem vierten Erfolg arbeiten wir momentan: Im Rahmen unserer Strafanzeige gegen einen Betreiber von Kleingruppenkäfigen hat uns das Landesamt für Verbraucherschutz NRW bereits unsere Auffassung bestätigt, dass die Eier ungenügend deklariert waren und somit nicht hätten verkauft werden dürfen. Nun bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Münster Anklage wegen Verbrauchertäuschung erhebt. Wir bleiben dran!

 
 
  Geschrieben am Monday, 21.June. @ 16:21:30 CEST von lozen  ::   

 

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